Für alle Bestellungen über unsere Webseite gelten die nachfolgenden AGB. Unsere Webseite richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).
Die Verbraucher sind in diesem speziellen Fall bezeichnet als Teilnehmende bzw. Anmeldende (je nach Zustand in dem entsprechenden Prozess). Der Unternehmer (Der Bundesamt e.V.) auch als Veranstalter.
In der AGB haben wir versucht möglichst einfach zu schreiben soweit es rechtlich möglich ist. Wenn einzelne Dinge unverständlich sind bitten wir ausdrücklich darum beim Bundesamt e.V. nachzufragen.
Der Vertrag kommt zustande mit dem Katholische Studierende Jugend – Bundesamt e.V. (Veranstalter).
Die Übermittlung der Anmeldedaten über die Webseite //susa21.ksj.de bzw. //susa.ksj.de stellt ein verbindliches Angebot des Anmeldenden mit den im Leistungsumfang (Absatz 4) beschriebenen Inhalten sowie dem Preis unter Einbeziehung dieser AGB dar. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldedaten. Der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Bundesamt e.V. gebunden.
Der Bundesamt e.V. hält sich vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Der Vertrag mit dem Bundesamt e.V. kommt unmittelbar mit Erhalt der Anzahlungsrechnung (Teilnahmebestätigung) zustande.
Bei Minderjährigen ist zuvor zusätzlich die von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung (Formular EVE_SUSA21) abzugeben.
Sollte die Reise bereits voll belegt oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Der Vertragstext wird vom Veranstalter gespeichert und dauerhaft zur Verfügung gestellt.
Eine Teilnahmebestätigung und Rechnung bekommt der Verbraucher per E-Mail zugesendet.
Die vom Bundesamt e.V. hier angebotene Reise bei einem Preis von 289€ pro Person umfasst mindestens die folgenden Dinge:
Des Weiteren zählen die in Absatz 8 genannten Punkte zu den Pflichten des Anmeldenden bzw. Teilnehmenden. In diesen Fällen kann der Bundesamt e.V. vom Vertrag außerordentlich zurücktreten.
Bei aufkommenden Schwierigkeiten ist der Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung dieser beizutragen und Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Beanstandungen und Schadensfälle aller Art unverzüglich Ihrer Gruppenleitung und diese wiederum dem Bundesamt e.V. mitzuteilen. Der Bundesamt e.V. ist beauftragt und verpflichtet sich, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Der Bundesamt e.V. kann jederzeit individuelle Absprachen treffen, Rabatte oder Skonti gewähren. Diese sind aber immer auf den entsprechenden Anzahlungsrechnungen bzw. Rechnungen vermerkt.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Teilnehmenden ist nach Erhalt der Anzahlungsrechnung und des Insolvenzsicherungsscheines innerhalb von 30 Tagen per Überweisung auf das Bankkonto des Bundesamt e.V. zu leisten.
Nach Abschluss der Reise erhält der Teilnehmende eine Rechnung über den verbleibenden Anteil des Reisepreises welche ebenso innerhalb von 30 Tagen per Überweisung auf das Bankkonto des Bundesamt e.V. zu leisten ist.
Mit der letzten Rechnung werden ggf. entstandene Zusatzkosten/Zusatzbuchungen mit dem Teilnehmenden sowie nicht durch entsprechende Ausgaben nachgewiesenes erhaltenes Verpflegungsgeld verrechnet.
Auch Erstattungen, die der Teilnehmende erhalten kann, wie beispielweise Fahrtkosten können mit dieser verrechnet werden.
Besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Bundesamt e.V. einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Bundesamt e.V. den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.
Dazu ergänzend kann der Anmeldende/Teilnehmende jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Bei Minderjährigen muss dieser von den Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Tritt der Anmeldende/Teilnehmende zurück oder tritt die Veranstaltung nicht an so kann der Bundesamt e.V. einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung der Einsparungen und/oder anderweitiger Verwendung der Reisleitung verlangen.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet bei Absage von weniger:
der der Reise des Reisepreises zu zahlen.
Der Bundesamt e.V. hat auf Verlangen des Anmeldenden/Teilnehmenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
Dem Teilnehmenden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Dem Teilnehmenden ist bewusst, dass es sich um eine bezuschusste Veranstaltung handelt und somit die Reisekosten vom Reisepreis allein nicht gedeckt werden. Die im Rücktrittsfall entstehenden Schäden für den Bundesamt e.V. können somit höher sein als der vom Teilnehmenden bezahlte Reisepreis.
Die Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform – eine Unter- oder Weitervermietung einzelner Bestandteile der Reise ist grundsätzlich zu beantragen und bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
Der Anmeldende/Teilnehmende kann bis zum Beginn der Reise eine Ersatzperson benennen, sofern diese den angegebenen Reisebedingungen genügt und ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird statt des pauschalen Ersatzes lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00€ berechnet.
Der Bundesamt e.V. ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Bundesamt e.V. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Der berechtigte Rücktritt des Bundesamt e.V. begründet keinen Anspruch des Anmeldenden/Teilnehmenden auf Schadensersatz.
Dies kann in besonderen Fällen auch während der Reise/Veranstaltung geschehen. In diesem Fall werden die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des Teilnehmenden, sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Es wird Verfahren wie bei einer Nichtinanspruchnahme der Leistung wie in Absatz 7.
In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden/Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Bundesamt e.V., unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt:
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit vom Bundesamt e.V., unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Der Bundesamt e.V. haftet nicht für Verlust von Gegenständen, Krankheit, Unfall, Schäden oder ähnlichem, die durch fahrlässiges Verhalten des Teilnehmenden verursacht werden.
Die Teilnehmenden sind über die BDKJ-Mitgliederversicherung durch eine Haftpflicht, Unfall- und Rechtsschutzversicherung geschützt. Diese gelten jedoch nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen des Teilnehmenden.
Kein Versicherungsschutz besteht bei Verlust oder Abhandenkommen von Gegenständen aller Art. Der Bundesamt e.V empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Reise verbundenen Risiken zu mindern.
Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz, wenn es sich herausstellt, dass für den Teilnehmenden kein Mitgliedsbeitrag an die Bundesebene geleistet wird.
Folgendem Verhaltenskodex haben sich die Mitglieder der Katholischen Studierenden Jugend (und das Bundesamt e.V.) unterworfen: Verhaltenskodex der KSJ zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung(OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.